Beschlossen durch den Deutschen Bundestag und zugestimmt durch den Bundesrat im Dezember 2022 heisst es nun, eine Steuerhürde weniger.

Die Absenkung des Umsatzsteuersatzes ab dem 1.Januar 2023 bei der Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden wurde auf den Weg gebracht.